Auslandsfahrten innerhalb Europa sind mit Ausnahme folgender Länder erlaubt:

Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei, sowie Island. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell untersagt.

Der Fahrbereich des Mietfahrzeugs ist somit auf die nachstehend aufgeführten Länder beschränkt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Abweichungen können nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters und nur schriftlich im Mietvertrag ergänzt werden.